Die Jägerausbildung im Freistaat Sachsen

Für jeden Natur- und Jagdinteressierten stehen die Jungjägerausbildungskurse der Jägerschaften offen. In Jahres-, Halbjahres-, Wochen- und Kompaktkursen werden die für die Jägerprüfung erforderlichen fachlichen Kenntnisse von Praktikern und Spezialisten vermittelt. Mit umfangreichem Lehrmaterial, Folien, Büchern, DVD, PowerPoint-Präsentationen, Präparaten, Tafeln und praktischen Übungen sowie einer intensiven Schießausbildung werden in mindestens 120 Stunden die vielfältigen Ausbildungsinhalte veranschaulicht.

Die Jägerprüfung kann man im Freistaat Sachsen nur absolvieren, wenn man eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann. Darüber hinaus prüft der Staat auch die Zuverlässigkeit des Antragstellers für die Jagdscheinerteilung nach bestandener Jägerprüfung! Das Vertrauen, Schusswaffen zu führen, erfordert eine absolute Zuverlässigkeit.

Von Vorteil ist es natürlich, wenn man bereits schon die Möglichkeit hat, in der Jagdpraxis mitzuarbeiten. Das vielseitige Programm aus diversen Wissensgebieten verlangt auch einen hohen Anteil an Selbststudium und die Bereitschaft, sich intensiv auf die Jägerprüfung vorzubereiten. Nur die Angler und Jäger stellen sich einer staatlichen Prüfung. „Naturschützer“ kann man sich in anderen Naturschutzvereinen nennen, ohne sich einer Prüfung unterziehen zu müssen. In der Sächsischen Jagdverordnung vom Jahr 2012 sind die konkreten Bedingungen zur Jägerprüfung zusammengestellt (SächsJagdVO).

Die Prüfung

Die Jägerprüfung wird von den Unteren Jagdbehörden der Landratsämter bzw. kreisfreien Städte organisiert und von einem ehrenamtlichen Prüfungsausschuss unterstützt.

Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile:

  1. Jagdliches Schießen in den Disziplinen Stehender Bock*, laufender Überläuferkeiler* und Wurftaube*.
  2. Schriftliche Prüfung im „multiple-choice-Verfahren“, d. h. von 3 Antworten ist nur eine zutreffend: ca. 200 Fragen sind in den 4 Fächern zu beantworten, dabei müssen mindestens 60 % der Fragen richtig beantwortet werden
  3. Mündlich-praktische Prüfung, inklusive Waffenhandhabung: in maximal 15 min/Fach werden die Kenntnisse getestet.

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Wer die Falknerprüfung ablegen will, braucht das Fach Waffen und die Schießprüfung (Teil 1) nicht zu absolvieren. Zusätzlich gibt es dann ein Fach Falknerei im schriftlichen Teil und im mündlich-praktischen Teil der Prüfung.
Seit dem Jahr 2004 werden jährlich 2 Jägerprüfungen durchgeführt zu denen ca. 400 Teilnehmer kommen. Fast 85 % der eingeschriebenen Prüflinge haben in den letzten Jahren die Jägerprüfung erfolgreich bestanden. Erst mit dem 4. Jahresjagdschein ist man i. d. R. jagdpachtfähig und kann sich um einen Jagdbezirk bewerben. Bis dahin ist man berechtigt, mit einer Jagderlaubnis die Jagd auszuüben und Erfahrungen zu sammeln. Sollte man in einem Eigenjagdbezirk oder Gemeinschaftlichen Jagdbezirk keine Jagdmöglichkeit erhalten, kann man in einem Verwaltungsjagdbezirk (des Staatsbetriebes Sachsenforst) einen Jagderlaubnisschein (Begehungsschein) erwerben.

Im Übrigen besteht, wie überall im Leben und im Beruf, das Erfordernis, sich auch bei der Jagd ständig fortzubilden. Es gilt, immer neue Erkenntnisse aufzunehmen und entsprechend, vor Ort anzuwenden. Bei der Jagd gibt es keine Universallösung für alle Fälle. Jede Wildart verlangt ein spezielles Eingehen auf deren Situation und Lebensweise. Was in einem Jagdbezirk ideal funktioniert, muss anderswo nicht die gleiche Wirkung zeigen. Jede Handlung bei der Jagd sollte vorher durchdacht sein und die Folgen berücksichtigen.

Die Prüfung im jagdlichen Schießen besteht, wer die Sicherheitsvorschriften einhält und mindestens folgende Ergebnisse erzielt:

  1. Rehbock: Bei fünf Schuss auf eine Rehbockscheibe (DJV-Wildscheibe Nummer 1, Anhang 4 der Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e. V.) müssen aus 100 m Entfernung sitzend aufgelegt mit einem auf Rehwild zugelassenen Kaliber und mit beliebiger Visierung und Optik vier Treffer erzielt werden. Als Treffer zählt der getroffene neunte und zehnte Ring; ein angerissener Ring gilt als getroffen. Dem Bewerber ist der Sitz des ersten Schusses anzuzeigen.
  2. Keiler: Bei fünf Schuss auf eine Keilerscheibe (DJV-Wildscheibe Nummer 5, Anhang 4 der Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e. V.) mit einem auf Rehwild zugelassenen Kaliber müssen auf eine Entfernung von 50 m stehend freihändig aus dem jagdlichen Anschlag mit oder ohne Optik drei Treffer erzielt werden. Als Treffer zählt der getroffene dritte bis zehnte Ring; ein angerissener Ring gilt als getroffen. Dem Bewerber ist der Sitz des ersten Schusses anzuzeigen.
  3. Wurftaube: Auf fünfzehn Wurftauben müssen im Trap- oder Skeetschießen mit höchstens 2,5 mm Schrotstärke vier Treffer erzielt werden. Als Treffer gilt, wenn von der Wurftaube mindestens ein deutlich sichtbares Stück abspringt.

Nicht bestandene Disziplinen dürfen im Verlauf der Schießprüfung einmal wiederholt werden.

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