Die SVLFG hat kürzlich über eine Änderung der Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift informiert. Dabei geht es um erhöhte Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden und Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden.

Beachten Sie bitte, dass nur die UVV Verbindlichkeit für die bei der SVLFG versicherten besitzt. Die Hinweise sind lediglich unverbindlich – dennoch natürlich auch wichtig (und können im Fall des Falles auch dazu herangezogen werden, zu beurteilen, ob die nötige Sorgfalt beachtet wurde). Die SVLFG selbst schriebt im Vorblatt zu den Hinweisen: „Die Hinweise geben vornehmlich an, wie die in der Unfallverhütungsvorschrift normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus oder enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu dieser Unfallverhütungsvorschrift.“

Zu Erntejagden heißt es in den Hinweisen (zu § 3 Abs. 4 UVV) nunmehr: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“

Bei der farblichen Abhebung von der Umgebung bei Gesellschaftsjagden entfällt in den Hinweisen das Hutband. Es heißt nunmehr „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Dies entspricht auch dem mittlerweile etablierten Standard.

Die UVV mit den geänderten Hinweisen finden Sie hier als PDF-Datei zum Herunterladen:

Veröffentlicht: 02.08.2023