ASP – Änderungen der Allgemeinverfügung und Krisenstab
Am 20. April 2023 wurde die Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) geändert. Dabei wurden die Sperrzone I (Pufferzone) sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche festgelegt. Diese Änderungen dienen dem Schutz vor einer Ausbreitung der ASP und enthalten Vorgaben zu Bewegungsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen in den betroffenen Gebieten.