Gesetzliche Unfall-Pflichtversicherung bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Die verantwortlichen Jagdbezirksinhaber, das sind die Jagdpächter und Inhaber von Eigenjagden, unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SBG VII). Für alle Pächter und Pächtergemeinschaften von Jagdbezirken und Inhaber von Eigenjagden im Freistaat Sachsen ist die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland zuständig.
Die gesetzliche Unfall-Pflichtversicherung beginnt Kraft Gesetz mit dem Abschluss eines Jagdpachtvertrages und endet mit dem Erlöschen der Jagdpacht oder der Abgabe des Reviers. Zu dieser Versicherung bedarf es keines Vertragsabschusses und auch eine Kündigung ist nicht möglich.
Nicht versichert sind Inhaber von Jagderlaubnisscheinen und Jagdgäste.
Weitere Informationen zu dem versicherten Personenkreis, zu versicherungsfreien Personen sowie zu Leistungen und Beträgen erhalten Sie im Merkblatt „Jagd und Versicherung“ der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Geschäftsstelle Hoppegarten
Hoppegartener Straße 100
15366 Hoppegarten Ortsteil Hönow
Telefon: 03342/360
Telefax: 03342/361230
Standort Neukieritzsch
Bahnhofstraße 16/18
04575 Neukieritzsch
Telefon: 034342/620
Telefax: 034342/62211
Zentrale Rücksendeadresse für Vordrucke:
Weißensteinstraße 70 – 72
34131 Kassel
Jagd-Haftpflichtversicherung
Exklusive Jagd-Haftpflicht-Versicherung für Mitglieder des Landesjagdverband Sachsen e. V.
Sehr geehrte Mitglieder, liebe Jägerinnen und Jäger,
über die Rahmenvereinbarung mit dem Landesjagdverband Sachsen e. V. zur Jagdhaftpflichtversicherung bietet die Gothaer Ihnen als Mitglied des Landesjagdverbandes folgende Besonderheiten:
- Mitversicherung von jagdlich brauchbaren/verwendbaren Jagdhunden in unbegrenzter Anzahl
- Forderungsausfalldeckung
- Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden durch den Gebrauch von Schusswaffen von Angehörigen („Verwandtenklausel“)
- Jagdscheinanwärter-Deckung für Ehegatten und in häuslicher Gemeinschaft lebender Kinder
- Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit für jagdliche Organisationen
- Schäden aus Gefälligkeitshandlungen
- Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug durch wildlebende Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen
- Schäden durch das Be- und Entladen des eigenen Kfz zum Zwecke der Jagdausübung (Rabattschoner für Ihre Kfz-Versicherung)
- Führen fremder Kfz im Ausland
- Führen von Arbeitsmaschinen und Wasserfahrzeugen
- mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen (auch Pfeil und Bogen) sowie Munition und waffenrechtlich erlaubtem Zubehör.
Über die Jagdhaftpflicht hinaus, wurde mit der Gothaer Versicherung die Möglichkeit des Abschlusses von erweiterten Versicherungen zu anderen Sparten vereinbart. Bei Fragen www.gothaer.de/jagd.
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit zwischen den drei Deckungssummen von 3 Mio., 6 Mio. und 15 Mio. Euro zu wählen.
Weitere Vorteile für Sie sind die direkte Betreuung durch den speziellen Servicebereich Jagd der Gothaer sowie die Möglichkeit, Ihren Vertrag über das Internet abzuschließen und sofort am PC die Versicherungsbestätigung ausdrucken zu können.
Jagd-Unfallversicherung
Exklusive Jagd-Unfallversicherung für Mitglieder des Landesjagdverband Sachsen e. V.
Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Jägerinnen und Jäger,
als Mitglied des Landesjagdverband Sachsen e. V. haben Sie neben die Möglichkeit ebenfalls über ein Rahmenabkommen des Landesjagdverbandes mit der Gothaer Versicherung eine Jagd-Unfallversicherung abzuschließen. Versicherungssummen, Leistungen und Beiträge können Sie untenstehendem Antragsformular entnehmen. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle weltweit während der Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit.
Eingeschlossen sind Unfälle:
- bei Ausübung des Jagdschutzes, Abrichten und Führen von Jagdhunden und bei allen Tätigkeiten, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Pflege des Jagdreviers stehen (Hochsitzbau, Pirschgänge, Fütterung, usw.)
- bei der anerkannten Ausbildung zum Erwerb des Jagdscheines
- beim jagdlichen Übungs- und Preisschießen und bei der Teilnahme an anerkannten Jagdhundeprüfungen
- auf dem direkten Weg zum oder vom Jagdrevier und von den vorerwähnten Schießübungen und Prüfungen
- beim Reinigen von Jagdwaffen, vorausgesetzt, dass die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Unter den Versicherungsschutz dieser Jagd-Unfallversicherung fällt auch eine Parasitose durch den kleinen Fuchsbandwurm. Als Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles gilt die erstmalige Feststellung von Antikörpern gegen den kleinen Fuchsbandwurm im Blut der versicherten Person während der Wirkung des Vertrages. Ist der Versicherungsfall eingetreten, so leistet die Gothaer 25.000 € für den Invaliditätsfall und 5.000 € für den Todesfall.
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