Die obere Forst- und Jagdbehörde des Freistaates Sachsen (OJB) hat die neue Brauchbarkeitsprüfungsordnung des Landesjagdverbandes Sachsen e.V. mit Wirkung zum 01.09.2023 anerkannt. „Damit ist es dem LJVSN e.V. nach langen und intensiven Verhandlungen gelungen, mit der neuen BPO endlich den „Prüfungstourismus“ in andere Bundesländer zu beenden“, freuen sich Präsident Frank Seyring und Vizepräsident Wilhelm Bernstein. Ein langer Weg! Im Vordergrund steht damit zukünftig, dass ein Hund allein durch seine Leistung in den jeweiligen Einsatzgebieten zum brauchbaren Jagdhund wird und nicht aufgrund Abstammung und Herkunft. Bisher war in Sachsen ein Zugang zur Brauchbarkeitsprüfung nur für diejenigen Hunde möglich, die zu einer vom Jagdgebrauchshundeverband e.V. (JGHV) anerkannten Rasse gehören.
Ab sofort können damit nun auch in Sachsen nicht nur alle Jagdhunde geprüft werden, die von der FCI als einer Jagdhunderasse zugehörig anerkannt werden. Vielmehr werden auch Jagdhunde auf Antrag zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen, die vom Phänotyp her einem Jagdhundeschlag entsprechen, sowie Jagdhunde, die aus einer Verpaarung von Jagdhunden (F1-Generation) stammen. Voraussetzung ist auch hier, dass sie von der FCI als Jagdhunderasse anerkannt werden.
Eine Ausnahmeregelung gibt es allerdings: Sollte ein Jagdhund die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, kann er dennoch geprüft werden, wenn der Vorsitzende einer Jägervereinigung im LJVSN e.V. und der Hundeobmann der jeweiligen Jägervereinigung eine entsprechende Entscheidung treffen und ihn zur Prüfung zulassen.
Neu ist zudem, dass nun nicht mehr ausschließlich vom JGHV anerkannte Verbandsrichter die Prüfungen durchführen können, sondern auch qualifizierte Jagdgebrauchshundeführer. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 3 Jahre im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind, einen oder mehrere Jagdgebrauchshunde bei einer Leistungsprüfung eines Verbandes des Jagdgebrauchshundewesens erfolgreich geführt und bei zwei Brauchbarkeitsprüfungen in der jeweiligen Fachgruppe, in der sie als Prüfer eingesetzt werden sollen, hospitiert haben.
Der Hundeobmann des LJVSN e.V., Herr Enrico Süß, organisiert ein Treffen aller Hundeobleute der Mitgliedsverbände, um die neue BPO vorzustellen.
Die BPO mit den neuen Zulassungsvoraussetzungen sowie der Prüfungsinhalte ist auf der Webseite des LJVSN e.V. bereits veröffentlicht.