Der DJV und das Forum Waffenrecht halten das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom 30.8.2023 für höchst problematisch. Inhaltlich ist die Einschätzung der gemeinsamen Meldung mit dem Forum Waffenrecht dem Link
entnehmen.
Kurz zusammengefasst:
- Der DJV und das Forum Waffenrecht halten die Kernaussage des OVG, dass der Waffenschrankschlüssel in einem Behältnis der gleichen Sicherheitsstufe aufbewahrt werden muss für falsch. Es legt die Vorschriften des WaffG und der AWaffV zu streng aus und geht über den Wortlaut des Gesetzes und den Willen des Gesetzgebers hinaus. Andere Gerichte haben diese Frage anders beurteilt.
- Die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssel ist aber problematisch – die Anforderungen sind hoch.
- Die Verwendung eines Zweitschrankes mit Zahlenschloss, um den Waffenschrankschlüssel aufzubewahren ist daher zu empfehlen.
„Die Verunsicherung ist nach diesem Urteil groß und es ist eine Gratwanderung, was wir unseren Mitgliedern raten sollen“, so der DJV. Einerseits sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Anforderungen, die das OVG verlangt nun das Maß der Dinge sind. Andererseits ist anzunehmen, dass sich die Behörden im Zweifel an diesem Urteil orientieren werden, solange es noch keines des BVerwG gibt.