Neuregelungen des Luftfahrtbundesamtes für Bestandsdrohnen. Tier- und Artenschutz während der Grünlandmahd massiv betroffen. DJV fordert Ausnahmegenehmigungen für Drohnenpiloten für die Zeit der Kitzrettung.
(Berlin, 7. März 2024) Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem Schreiben das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf, bessere Rahmenbedingungen für die Jungwildrettung mittels Drohnen für die bevorstehende Mähsaison zu schaffen. Die Luftverkehrsordnung soll dazu entsprechend angepasst werden.
Nach dem Auslaufen von Übergangsvorschriften der EU-Drohnenverordnung sind seit dem 1.1.2024 vor allem für Bestandsdrohnen schärfere Regeln in Kraft – das betrifft insbesondere größere Mindestabstände zu Straßen und Gebäuden und den ständigen Sichtkontakt zum Flugobjekt. Die aus Tierschutzgründen unerlässliche Jungtierrettung wird damit massiv eingeschränkt. Eine Übergangsfrist ist mittlerweile ausgelaufen. Als Folge könnte ein großer Teil der vom BMEL bis Ende 2022 geförderten Drohnen praktisch nicht mehr eingesetzt werden – entgegen der Bedingung im Zuwendungsbescheid.
Die Jungwildrettung in der Mähsaison wird zum Großteil von ehrenamtlichen Helfern geleistet. Mit Wärmebildkameras ausgestattete Drohnen werden in den frühen Morgenstunden, meist noch vor Sonnenaufgang, eingesetzt. Die in den letzten Jahren massiv gestiegenen regulatorischen Anforderungen setzen diese für den Tier- und Artenschutz wichtige Arbeit zunehmend aufs Spiel.