Alles was Recht ist

Das heute in Deutschland geltende Jagdrecht geht auf die Revolution von 1848 zurück und bestimmt, dass das Jagdrecht grundsätzlich dem Grundeigentümer zusteht. Es vermittelt die Befugnis, die in einem bestimmten Gebiet wild lebenden Tiere zu hegen, zu bejagen und sie sich anzueignen.

Die Jagd kann in Deutschland nur in Jagdbezirken ausgeübt werden, die eine bestimmte Mindestgröße haben. Entweder sind dies Eigenjagdbezirke, in denen mindestens 75 ha einer Person gehören müssen, oder es sind gemeinschaftliche Jagdbezirke, die im Freistaat Sachsen eine Mindestgröße von 250 ha haben müssen und die sich aus Grundeigentümern zusammensetzen, die jeweils weniger als 75 ha Land ihr Eigen nennen.

Bei der Ausübung der Jagd sind unzählige Vorschriften zu beachten. Exemplarisch sei hier nur das Bundesjagdgesetz (BJagdG), das Landesjagdgesetz (SächsLJagdG), das Waffengesetz (WaffG) und die in jedem Land unterschiedlichen Jagd- und Schonzeiten genannt.

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Vorschriften, die zu beachten sind, z. B. aus dem Naturschutz, Landschaftsschutz und Tierschutz sowie dem Fleischhygienerecht, der Bundeswildschutzverordnung usw. Sie alle aufzuzählen, würde den Rahmen dieser kleinen Einleitung bei Weitem überschreiten. Wer sich zum Jagdrecht weiter informieren möchte, kann dies auf folgender Seite tun: Deutscher Jagdverband.

Eine Übersicht über fast das gesamte Bundesrecht stellt die Bundesregierung in ihrem Internetportal Bundesregierung.de zur Verfügung. Das im Freistaat Sachsen geltende Landesrecht ist fast vollständig über das Portal der Sächsischen Staatsregierung Recht.Sachsen.de abrufbar.

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Mitglieder des LJVSN e. V. können die telefonische Rechtsberatung durch Herrn Rechtsanwalt Ludwig Stetter an den folgenden Terminen (siehe Kalender) jeweils von 12.00 – 14.00 Uhr in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Ludwig Stetter

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Beiträge zum Jagdrecht

  • Mit Vermächtnissen oder Schenkungen Natur- und Artenschutzprojekte der Jägerschaft unterstützen. Quelle: DJV
DJV bietet kostenfreie Erstberatung und Leitfaden zum Erbrecht

23. November 2023|

Mitglieder der 15 Landesjagdverbände können telefonischen Beratungsservice nutzen. Informationen, Mustervorlagen und gesetzliche Länderregelungen sind in einem gedruckten Leitfaden zusammengestellt. Natur- und Artenschutzprojekte können durch Schenkung oder Vermächtnis unterstützt werden. (Berlin, [...]