Im Freistaat Sachsen erfolgt die Hege und Bejagung (Bewirtschaftung) aller Schalenwildarten auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes, des Landesjagdgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen (siehe dazu auch „Das Jagdrecht im Freistaat Sachsen“ von Schneider und Rincke, Deutscher Gemeinde-Verlag).

Der Landesjagdverband Sachsen hat zur Unterstützung und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie zur Entscheidungsfindung in Vorbereitung von Stellungnahmen des Verbandes in Anhörungen zu Gesetzen und Verordnungen einen Schalenwildausschuss gebildet, der unter der Leitung eines Vizepräsidenten steht. In dem Schalenwildausschuss sind alle Jägerschaften vertreten. Dieser Ausschuss trifft sich jährlich zu einer Beratung, um Probleme zu diskutieren, Weiterbildungsmaßnahmen zu organisieren, die Jagdstrecken zu analysieren, den Waldzustandsbericht zu beraten und Schlussfolgerungen für die Jagd abzuleiten sowie um dem Ministerium Vorschläge zu unterbreiten.

Ein wichtiger Teil der Hege und Bejagung des Wildes ist jedoch die Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, des Naturschutzes sowie des Tier- und Artenschutzes. Dazu halten wir enge Kontakte zu den entsprechenden Verbänden sowie zur Arbeitsgemeinschaft „Lebensraum Rotwild“ im DJV und zur Deutschen Wildtierstiftung. Durch Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und durch die Organisation eigener Tagungen werden neue Kenntnisse gewonnen und in vielfältiger Weise an unsere Jäger vermittelt. Im Vordergrund steht u. a., die Wanderwege unserer großen Schalenwildarten zu verbessern, um die genetische Vielfalt zu erhalten.

In Gebieten, in denen Rot-, Dam- und Muffelwild leben, sollen revierübergreifende Hegegemeinschaften eine großräumige Hege und Bejagung dieser Schalenwildarten ermöglichen.

Um die Gründung dieser Hegegemeinschaften zu erleichtern, haben sowohl der LJVSN wie auch die Oberste Jagdbehörde Vorschläge für eine Hegegemeinschaftsordnung zur Verfügung gestellt. Darin sind die Aufgaben und Pflichten einer Hegegemeinschaft geregelt.

Neben den Hegegemeinschaften für Rot-, Dam- und Muffelwild haben sich lokal aber auch Hegegemeinschaften für das Rehwild gebildet. Auch für die Hege und Bejagung des Schwarzwildes wären Hegegemeinschaften sehr wichtig. Obwohl Vorschläge dazu vorhanden sind, haben sich für diese Wildart aber noch keine Zusammenschlüsse von interessierten Jägern gebildet.

Zum Schalenwild gehören folgende Tierarten in Sachsen

Hege und Bejagung des Schalenwilds

Die Altersklasseneinteilung des Schalenwildes im Freistaat Sachsen weicht vor allem beim männlichen Schalenwild von der Einteilung in anderen Bundesländern ab. Die fehlende bundeseinheitliche Regelung erschwert den Jägern die Jagdausübung in anderen Bundesländern. Da auch die Jagdzeiten auf einige Wildarten von den Ländern abweichend von der Bundesjagdzeiten-VO festgelegt werden können, bestehen damit zusätzlich Erschwernisse bei der Ausübung der Jagd.

Die Jagd wird als Einzel- oder Gruppenansitz als Pirsch, als Ansitz-Drückjagd oder auch als Intervalljagd durchgeführt, um so die Beunruhigung des Wildes zu minimieren. Die Jagdstrecken werden an Hand der Abschusspläne kontrolliert und der Abschuss wird entsprechend der Erfordernisse angepasst.

Eine nicht unerhebliche Stresssituation erlebt das Schalenwild dort, wo die Wölfe jagen. Es sind bereits deutliche Einwirkungen auf die Bestände festzustellen. Allerdings soll ein vom Ministerium gefördertes Wolfsmanagement mit helfen, Konfliktpotentiale abzubauen.

Zu beachten ist, dass beim Reh- und Schwarzwild ein hoher Anteil an Fallwild, vorwiegend Unfallwild, in das Gesamtergebnis der Jagdstrecke einfließt. Deshalb werden von den Jägern große Anstrengungen unternommen, um durch Abwehrmaßnahmen an Straßen (Wildwarnreflekoren) diese Verluste zu minimieren.

Die Jagd in den Jagdbezirken des Freistaates (landeseigene Flächen) wird durch eine Jagdnutzungsanweisung für die jeweiligen Forstbezirke geregelt.

Vom Landesjagdverband Sachsen e. V. wurden u. a. für das Schalenwild Informationsblätter herausgegeben.

Die Schwarzwildbejagung im Freistaat Sachsen wird zusätzlich zu den bestehenden, rechtlichen Rahmenbedingungen durch die „Freiberger Erklärung“ ergänzt.

Beiträge zum Thema Schalenwild

Verkehrsminister Wissing Deutschland lockert Drohnen-Regel für Rehkitzrettung dauerhaft

3. Oktober 2024|

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100500746/rehkitze-und-wildtiere-wissing-lockert-drohnen-regeln-fuer-landwirtschaft.html Um Rehkitze und Wildtiere vor dem Mähtod zu retten, haben Landwirte 2024 erstmals in großem Stil Drohnen mit Wärmebildkameras eingesetzt. Jetzt ist klar: Die Ausnahme in diesem Jahr soll [...]

  • Beitragsbild Standard
ASP – Änderungen der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

7. Mai 2024|

Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen vom 20. April 2023 beinhaltet die Veränderung der Sperrzone I in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Nordsachsen und Meißen sowie der Landeshauptstadt Dresden.

  • Nutzerverbände geben Empfehlungen für eine wildtierfreundliche Mahd. Quelle: Julia Döttling
Rehkitze und Bodenbrüter bei der Frühjahrsmahd schützen

2. Mai 2024|

Wildtiernachwuchs ist während der Frühjahrsmahd besonders gefährdet. Bewirtschafter von Flächen sind laut Tierschutzgesetz verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sieben Nutzerverbände veröffentlichen Empfehlungen für eine wildtierfreundliche Mahd. (Berlin, 24. April 2024) Die [...]

Rehkitzrettung – Drohnenförderprogramm 2024

2. April 2024|

PDF: Richtliniezur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameraszur RehkitzrettungHerunterladen Das BMEL hat die Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu aufgelegt. Um den Einsatz dieser Technik voranzutreiben, stellt das BMEL [...]