Zum Raubwild zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Arten der Raubtiere. Besondere Bedeutung haben Fuchs, Dachs, Steinmarder, Marderhund, Waschbär, Mink und Fischotter.

Luchs, Wildkatze, Wolf und Fischotter sind ganzjährig geschont, obwohl sie dem Jagdrecht zugeordnet sind. Für diese Arten besteht aber weiterhin die Pflicht zur Hege. Sie stehen dadurch in der besonderen Fürsorge durch den Jäger.

Das größte, derzeit im Freistaat Sachsen vorkommende Raubtier ist der Wolf. Im Jahr 2000 hat sich ein Wolfspaar in der Niederschlesischen Oberlausitz zwischen Niesky und Weißwasser angesiedelt. Diese zwei Wölfe bildeten das Stammrudel und die Grundlage für die sich immer weiter ausbreitende Population. Derzeit wird mit vier Rudeln und mehreren umherziehenden oder abwandernden Jungtieren gerechnet.

Der flächendeckend verbreitete Rotfuchs hat aus jagdlicher Sicht eine große Bedeutung. Er ist teilweise mit dem Dachs in einem Bau anzutreffen. Der Marderhund breitet sich zunehmend weiter aus und es mehren sich die Anzeichen, dass diese Art mit dem heimischen Rotfuchs in Konkurrenz steht. Wie die Streckenentwicklung zeigt, wächst auch der Bestand der Waschbären im Freistaat Sachsen weiter an.

Fuchs und Marderhund werden intensiv bejagt. Zum einen liefert ein großer Teil des Raubwildes wertvolle Winterfelle. Diese rein natürliche Erzeugung von Rauchwaren ist tierschutzgerecht. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Seuchenbekämpfung. Hohe Bestandesdichten können die Ausbreitung von Krankheiten fördern. Die Seuchen sind zum Teil auf Menschen und Haustiere übertragbar, z. B. Fuchsbandwurm, Staupe, Räude, Tollwut u.a. Das Raubwild wird aber auch zum Schutz der Bodenbrüter und zur Förderung des Niederwildes bejagt. Im Gegensatz zur häufig vertretenen Meinung, dass ein Beutegreifer seine Beute nie ausrotten könne, ist dies in der Kulturlandschaft bei opportunistischen Räubern durchaus wahrscheinlich. Der Fuchs beispielsweise ist sehr flexibel in der Auswahl seiner Nahrung. Obwohl die Hauptbeute Mäuse sind, werden auch sehr viele Junghasen und Gelege von Bodenbrütern aufgenommen. Gibt es viele Füchse, wird ein hoher Anteil der Junghasen gefunden und der Hasenbestand sinkt ohne Auswirkung auf den Bestand des Fuchses. Mindestens genau so anpassungsfähig sind der Marderhund und der Waschbär. Die Waschbären besiedeln ebenso wie Steinmarder auch menschliche Ansiedlungen und haben sich neue Nahrungsquelle erschlossen.

Zum Raubwild gehören folgende Tierarten in Sachsen

Fuschfamilie Linkbox

Fuchs

Wird intensiv bejagt

Dachs

Dachs

Jagdbare Art

Steinmarder

Steinmarder

Jagdbare Art

Marderhund

Marderhund

Wird intensiv bejagt

Waschbär

Waschbär

Jagdbare Art

Mink, Amerikanischer Nerz

Mink

auch Amerikanischer Nerz, jagdbare Art

Fischotter

Fischotter

ganzjährig geschont, Pflicht zur Hege

Luchs

Luchs

ganzjährig geschont, Pflicht zur Hege

Wildkatze

Wildkatze

ganzjährig geschont, Pflicht zur Hege

Fuschfamilie Linkbox

Fuchs

Dachs

Dachs

Steinmarder

Steinmarder

Marderhund

Marderhund

Waschbär

Waschbär

Mink, Amerikanischer Nerz

Mink

Fischotter

Fischotter

Luchs

Luchs

Wildkatze

Wildkatze

Wildtiere und Recht: Waschbär, Nutria & Co. in der Stadt

Wilde Tiere, die sich in Freiheit befinden, sind herrenlos à § 960 BGB

Die ausschließliche Befugnis sich Wild (§ 2 BJagdG) anzueignen, das Jagdrecht (§ 3 BJG), steht dem Eigentümer an Grund und Boden nur in Jagdbezirken zu à §§ 4 ff. BJagdG

Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. à § 6 BJagdG. Wo die Jagd ruht, gibt es für Jäger keine Verpflichtung zu jagdlichen Handlungen (Hegeverpflichtung)

Befriedete Bezirke sind:

  1. Gebäude
  2. Hofräume und Hausgärten, die an ein Gebäude anschließen
  3. sonstige bebaute Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und Flächen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
  4. Sportanlagen
  5. Campingplätze
  6. Kleingärten
  7. Friedhöfe und andere Bestattungsplätze
  8. Zoos und Tiergehege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes in einem befriedeten Bezirk darf:
Dachse, Füchse, Iltisse, Marderhunde, Minke, Nutrias, Steinmarder, Waschbären sowie Wildkaninchen auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen.
à § 8(3) SächsLJagdG

Er kann, sofern er die erforderliche Sachkunde besitzt, das gefangene Wild unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften und entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (Brut- und Setzzeiten) töten.

Sofern er die erforderliche Sachkunde für die Tötung nicht besitzt, muss er einen Jagdscheininhaber oder eine sonstige sachkundige Person damit beauftragen.

Verboten ist à § 19 BJagdG, § 19 SächsLJagdG)
– Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen oder aufzustellen
– Wild zu vergiften oder vergiftete oder betäubende Köder zu verwenden
– die Jagd mit Totschlagfallen auszuüben

Verboten ist, eine gebietsfremde Tierart (Waschbär, Nutria, Mink) in die Natur auszubringen (wieder freizulassen !) à § 40(4) BNatSchG.
Eine Zuwiderhandlung kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 10.000,00 € geahndet werden à § 69 (3) BNatSchG

Verboten ist die Fütterung des Wildes. à § 27(4) SächsLJagdG.
Ausnahmen davon in Notzeit hat der Jagdausübungsberechtigte der Jagdbehörde anzuzeigen. Die Zuwiderhandlung ist nach § 37(1) Ziff. 2 SächsLJagdG als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5000,00 € Geldbuße bewehrt.

Gesetz über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (Tierkörperbeseitigungsgesetz – TierKBG) § 3 Grundsatz.

Tierkörper sind so zu beseitigen, dass
1. die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe gefährdet,
2. Gewässer, Boden und Futtermittel durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe nicht verunreinigt,
3. schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht herbeigeführt,
4. die öffentliche Sicherheit und Ordnung sonst nicht gefährdet oder gestört werden.

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Staudaer Weg 1
01561 Priestewitz
Telefon:035249/7350

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