Alles was Recht ist
Das heute in Deutschland geltende Jagdrecht geht auf die Revolution von 1848 zurück und bestimmt, dass das Jagdrecht grundsätzlich dem Grundeigentümer zusteht. Es vermittelt die Befugnis, die in einem bestimmten Gebiet wild lebenden Tiere zu hegen, zu bejagen und sie sich anzueignen.
Die Jagd kann in Deutschland nur in Jagdbezirken ausgeübt werden, die eine bestimmte Mindestgröße haben. Entweder sind dies Eigenjagdbezirke, in denen mindestens 75 ha einer Person gehören müssen, oder es sind gemeinschaftliche Jagdbezirke, die im Freistaat Sachsen eine Mindestgröße von 250 ha haben müssen und die sich aus Grundeigentümern zusammensetzen, die jeweils weniger als 75 ha Land ihr Eigen nennen.
Bei der Ausübung der Jagd sind unzählige Vorschriften zu beachten. Exemplarisch sei hier nur das Bundesjagdgesetz (BJagdG), das Landesjagdgesetz (SächsLJagdG), das Waffengesetz (WaffG) und die in jedem Land unterschiedlichen Jagd- und Schonzeiten genannt.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Vorschriften, die zu beachten sind, z. B. aus dem Naturschutz, Landschaftsschutz und Tierschutz sowie dem Fleischhygienerecht, der Bundeswildschutzverordnung usw. Sie alle aufzuzählen, würde den Rahmen dieser kleinen Einleitung bei Weitem überschreiten. Wer sich zum Jagdrecht weiter informieren möchte, kann dies auf folgender Seite tun: Deutscher Jagdverband.
Eine Übersicht über fast das gesamte Bundesrecht stellt die Bundesregierung in ihrem Internetportal Bundesregierung.de zur Verfügung. Das im Freistaat Sachsen geltende Landesrecht ist fast vollständig über das Portal der Sächsischen Staatsregierung Recht.Sachsen.de abrufbar.
Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder
Mitglieder des LJVSN e. V. können die telefonische Rechtsberatung durch Herrn Rechtsanwalt Ludwig Stetter an den folgenden Terminen (siehe Kalender) jeweils von 12.00 – 14.00 Uhr in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Ludwig Stetter
Kanzlei Stetter & Kollegen
Reichsstraße 46
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Beiträge zum Jagdrecht
Veröffentlichung Video Folge 6 Bleifrei-Tutorials
Schon gewusst? Bleifreie Schrotmunition ist seit 26 Jahren Standard in Dänemark. In der letzten Folge unserer Bleifrei-Tutorials trifft Nadine Weers den Experten Lars Thune Andersen vom Dänischen Jagdverband. Vor Ort testet sie Wismut- und Stahlschrote auf dem Schießstand, danach geht's zusammen mit den dänischen Kollegen auf die Jagd auf Wasserwild. Viel Spaß beim Anschauen und viel Erfolg bei der Umstellung!
Verbändeschreiben an BMI zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrte Frau Faeser, als Verbände der Sportschützen, Jäger, Sammler, Reservisten, Traditionsvereine, Fachhändler sowie handwerklicher und industrieller Hersteller vertreten wir die Interessen von rund 3,5 Millionen Legalwaffenbesitzern und ca. 30.000 Angestellten in Deutschland. Die aktuellen Ereignisse in Hamburg und Reutlingen und auch die vergangene Tat in Hanau haben uns tief erschüttert und die Verbände drücken ihren tiefen Abscheu gegenüber Taten wie diesen aus.
Die Bleifrei-Tutorials gehen weiter!
https://www.youtube.com/watch?v=1iY_B3bsJR0&list=PLPHA7xAmtAOZahheErL2SJbwX94EYGMCC hier sehen Sie die komplette Playlist der Bleifrei-Tutorials Gibt es einen Unterschied zwischen bleifreier und bleihaltiger Munition? Wir machen auf Europas größten Schießparcours den Praxistest. Die mehrfache Preisträgerin im [...]