Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz wurde von Minister Vogel (B90/ Die Grünen) selbst von der Tagesordnung genommen. Zuvor hatte sich eine breite Front der anderen Fraktionen gegen die Missachtung der vorgeschriebenen Verfahrensweisen ausgesprochen. LJVB fordert Minister Vogel erneut auf, die notwendigen Gremien einzubeziehen.
(Michendorf, 6. März 2024) Nachdem Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/ Die Grünen) überraschend eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz auf die Tagesordnung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz setzen lassen hat, hat er diesen auf Druck einer breiten Front im Ausschuss selbst von der Tagesordnung zurückgenommen. Die Beratung des Entwurfs wurde nun bis zur nächsten Sitzung vertagt. Der Entwurf regelt teils weitreichende Änderungen, die nicht zu Ende gedacht sind. Die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht, weitere Einschränkungen bei der Bejagung von Wildgänsen und eine Sommerschonzeit für wiederkäuendes Schalenwild würden zu zusätzlichen und unnötigen Schäden führen. Auch die Jagd auf Raubwild soll mit Beschränkungen der Fallenjagd erschwert werden. Zugleich versäumt das Ministerium, mit der Freigabe von Nachtsichttechnik für die Fuchsbejagung notwendige Verbesserungen für den Schutz bedrohter Vogelarten.
„Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, danken den Abgeordneten, die Minister Vogel auf die Missachtung der vorgeschriebenen Verfahrensweise hingewiesen haben und hoffen, dass Minister Vogel nun den vorgeschriebenen Verfahrensweg einhält“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB). Dieses tatsächlich undemokratische Verhalten, nämlich die einfachsten und gängigen Grundsätze und demokratischen Gepflogenheiten zu ignorieren, sind inakzeptabel. Zum wiederholten Mal wollte der Minister die Einbindung der betroffenen ländlichen Bevölkerung unterlassen sowie der mit der Aufgabe und Umsetzung betrauten Behörden. Eine Beratung, ohne die Einbeziehung der vorgeschriebenen Gremien, des Landesjagdbeirates und unseres Votums als Landesvereinigung der Jägerinnen und Jäger, können und werden wir nicht akzeptieren, ergänzt Dr. Wellershoff. Der LJVB fordert Minister Vogel auf, den korrekten Verfahrensweg einzuhalten, eine Sitzung des Landesjagdbeirates einzuberufen und den Entwurf einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz vorzustellen. Gemäß der Verfassung des Landes Brandenburg müssen zudem die Träger öffentlicher Belange, in Gestalt ihrer kommunalen Spitzenverbände, gehört werden. Diese haben den aktuellen Entwurf ebenfalls noch nicht erhalten.