Sachsen will mit einem Drei-Stufen-Plan die Ausbreitung der Schweinepest bekämpfen. Am vergangenen Freitag wurde dieser vom Landesjagdverband deutlich kritisiert. Im August sollen nun Gespräche mit dem Sozialministerium stattfinden.
Dresden (dpa/sn) – Nach Kritik am Drei-Stufen-Plan zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat das sächsische Sozialministerium den Landesjagdverband zu einer gemeinsamen Beratung im August eingeladen. «Ich danke dem Landesjagdverband und allen Jagdberechtigen bereits jetzt für die gute Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Tierseuche», sagte Sozialministerin Petra Köpping
(SPD) am Montag in Dresden. Am Freitag hatte der Landesjagdverband den vom Sozialministerium vorgelegten Plan als «nicht ausgewogen und in keiner Weise zielführend» beschrieben.
«Uns sind alle Rückmeldungen aus der Jägerschaft enorm wichtig», sagte der Staatssekretär und Leiter des Krisenstabs, Sebastian Vogel.
Deshalb habe das Sozialministerium seit Wochen und nicht zuletzt im Krisenstab über das mehrstufige Konzept zur Tilgung des Schwarzwilds in den Schutzkorridoren informiert. Die wichtige Rückmeldung des Landesjagdverbandes – nämlich den Jägerinnen und Jägern in den betroffenen Zonen ausreichend Zeit zu gewähren – wurde aufgenommen.
Sollte im Einzelfall der Zeitraum von acht Wochen nicht ausreichend sein, soll vor Ort pragmatisch entschieden werden. «Es ist mir wichtig klarzustellen, dass nur im absoluten Einzelfall die von uns beauftragten externen Dienstleister in die einzelnen Reviere gehen», erklärte Vogel. Die Befürchtungen des Jagdverbands seien deshalb übertrieben. «Wir haben bislang immer in enger Kooperation mit den Jägerinnen und Jägern agiert. Das wird sich nicht ändern.»
Demnach haben die Jagdausübungsberechtigten in Stufe I in den per Allgemeinverfügungen ausgewiesenen Schutzkorridoren knapp acht Wochen Zeit, um den Schwarzwildbestand in ihren Revieren auf einen Wert nahe Null zu reduzieren. Zudem sollen die Jagdausübungsberechtigten in diesen Schutzkorridoren eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro je erlegtem Tier erhalten. Nach der Bejagung soll dann eine Prüfung durch den Revierinhaber stattfinden.
Sollte der Bestand nicht ausreichend reduziert worden sein, tritt Stufe II in Kraft. Hier kann die Entnahme durch Dritte angeordnet und mit einer drohnengestützten Entnahme vollzogen werden. Diese operativen Einsätze sollen in zwei bis fünf Tagen pro Revier stattfinden. In Stufe III erfolgt die Bewirtschaftung der wildschweinfreien Gebiete.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Wildschweine und Hausschweine betrifft.