Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (B90/ Die Grünen) zeigt permanent ideologische Scheuklappen, ignoriert Beteiligungsprozesse, schwächt den Katastrophenschutz und verschlechtert mit wildtierfeindlicher Verordnung den Tierschutz. LJVB fordert sofortigen Rücktritt des Ministers.
(Michendorf, 27. Mai 2024) Nach zwei gescheiterten Vollgesetzentwürfen für ein neues Jagdgesetz und einem gescheiterten Novellierungsentwurf des aktuellen Jagdgesetzes, veröffentlichte das grün geführte Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in der vergangenen Woche eine im ländlichen sowie im politischen Raum höchst umstrittene Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz, die am 1. Juni 2024 in Kraft treten soll.
Bereits Anfang März hatte Minister Vogel versucht, unter Missachtung der vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, eine neue Verordnung in Kraft zu setzen. In der Sitzung des Agrarausschusses nahm er den Entwurf selbst von der Tagesordnung. Zuvor hatte sich eine breite Front der Koalitionspartner und der anderen Fraktionen gegen die Missachtung der vorgeschriebenen Verfahrensweisen ausgesprochen.
Mit der nun veröffentlichten Verordnung ignoriert der Minister abermals die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und missachtet den Landesjagdbeirat als gesetzliche Institution. Der Landesjagdbeirat wurde bis zum heutigen Tag – anders als das MLUK vorgibt – nicht beteiligt. Letztmalig tagte der Landesjagdbeirat am 28. August 2023 zu diesem Thema. Eine etwa vor 14 Tagen geplante Sitzung des Landesjagdbeirates wurde abgesagt, da das Ministerium offenbar keinen Gesprächsbedarf gesehen hat. „Für Minister Vogel sind demokratische Beteiligungsprozesse anscheinend nur Show und nerviges Beiwerk – diese arrogante und ideologiegetriebene Politik können und wollen wir nicht weiter akzeptieren“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB).
Unter dem Deckmantel des Tierschutzes sollen sog. Totschlagfallen verboten werden. Gleichzeit nimmt das Ministerium die beiden invasiven Tierarten Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht heraus – die jetzt nur noch mit einer sog. Totschlagfalle von den Gewässerunterhaltungsverbänden gejagt werden können. Dies wird verständlicherweise zu dramatischen Einbrüchen bei den Abschusszahlen dieser beiden Tierarten führen. Das MLUK gefährdet damit in bisher unvorstellbarer Höhe den Katastrophenschutz, weil die Jägerschaft bei der Bejagung von Nutria und Bisam an Deichen nicht mehr unterstützen darf. Fisch- und Teichwirte werden vom MLUK vollkommen im Regen stehen gelassen, da die Sonderregelung zur Schadensprävention ersatzlos gestrichen wurde. „Bei diesen Entscheidungen handelt es sich um reine Augenwischerei. Diese Verordnung ist nicht zu Ende gedacht“, sagt Dr. Wellershoff. Mit der vorgeschriebenen Sommerschonzeit auf wiederkäuendes Schalenwild nimmt das MLUK unkalkulierbare Wildschäden in Kauf, die weder durch die Landwirte noch durch die Jäger verhindert werden können. Ein Evaluierungsprozess soll laut Minister Vogel zeigen, wie hoch die Schäden tatsächlich werden. „Niemand zündet sein Haus selbst an, um zu überprüfen, ob die Feuerwehr tatsächlich kommt“, ergänzt Dr. Wellershoff. Gleichzeitig wird die Jagdzeit auf wiederkäuendes Schalenwild bis Ende Januar verlängert. Besonders in der Zeit ab Anfang Januar bis Mitte Januar ändern die Wildtiere ihren Stoffwechsel und schalten in den Energiesparmodus. „In dieser sensiblen Zeit möchte das MLUK nun weiterhin die Jagd ausüben – dies ist eine Missachtung des Tierschutzes. Eine Förderung des Tierschutzes wäre gewesen, die Jagd Ende Dezember enden zu lassen“, so Dr. Wellershoff.
Zudem versäumt das MLUK mit der Freigabe von Nachtsichttechnik für die Fuchsbejagung notwendige Verbesserungen für den Schutz bedrohter Vogelarten. Arten wie das Rebhuhn gehören mit einer ganzjährigen Schonzeit in das Jagdrecht. Nur so ist eine dauerhafte Erhaltung dieser Art gewährleistet. Die Jägerschaft leistet einen unschätzbar hohen Anteil bei der langfristigen Sicherung bedrohter Arten, wie das Rebhuhn, in Brandenburg. Beispielsweise mit Auswilderungsprojekten, Aufzuchtstationen und konsequenter Bejagung von Prädatoren wie dem Waschbären. „Naturschutzgerede bringt diesen Arten nichts. Minister Vogel wird mit dieser Verordnung dazu beitragen, dass Arten wie das Rebhuhn langfristig in Brandenburg keine Überlebenschance mehr haben“, sagt Dr. Wellershoff. Es braucht eine Unterstützung der Arterhaltungsprojekte, eine Verkürzung der Schonzeit beim Fuchs und die Zulassung der Nutzung von Nachtsichttechnik bei der Fuchsbejagung.
Das wiederholte Verhalten von Minister Vogel schafft Politikverdrossenheit! Ohne Mehrheiten, unter Missachtung von Beteiligungsprozessen und Stellungnahmen wird versucht, eigene, ideologische Klientelpolitik durchzuziehen.
Vor diesem Hintergrund fordert der LJVB den sofortigen Rücktritt von Landwirtschaftsminister Axel Vogel (B90/ Die Grünen) und die vorherige vollumfängliche Rücknahme der neuen Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz.
Die demokratischen Parteien sind herzlich eingeladen, dafür zu werben, dass dieses Haus künftig auf Basis von Fakten entscheidet, demokratische Prozesse berücksichtigt und alle Fehler korrigiert, die durch Minister Vogel in dieser Legislatur bisher verursacht wurden.