Werden Dackel und Schäferhund verboten?
Entwurf des Tierschutzgesetzes bedroht Hunderassen in Deutschland
unterschreibe hier die Petition:
https://www.change.org/p/anpassung-des-tierschutzgesetzes-dringend-erforderlich
Im Februar wurde ein Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz veröffentlicht. Viele der dort gemachten Änderungsvorschläge, wie die Regulierung des Online-Handels mit Tieren oder das Vorgehen gegen den illegalen Welpenhandel, sind sinnvoll.
Ein weiterer wichtiger Bereich, den der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. unterstützt, ist die Bekämpfung von Qualzuchten. Niemand möchte einen Mischling oder Rassehund haben, der Atemprobleme, chronische Augen- und Hautentzündungen oder Erkrankungen an der Hüfte hat. Die Hobbyzüchter, die im VDH zusammengeschlossen sind, arbeiten daher mit Zuchtprogrammen an der stetigen Verbesserung der Gesundheit ihrer Hunde.
Kleine und große Hunde könnten verboten werden
Im neuen Tierschutzgesetz sind allerdings Vorgaben enthalten, die das Ende vieler gesunder Hunderassen in Deutschland bedeuten könnten.
Im Entwurf sind verschiedene Krankheitsmerkmale aufgeführt, die zu einem Zuchtverbot für Hunde führen. Leider sind viele der genannten Merkmale unbestimmt und nicht eindeutig. Dies lässt einen großen Interpretationsspielraum zu, der die Gefahr von falschen oder überzogenen Auslegungen birgt und zu großer Rechtsunsicherheit bei den Vollzugsbehörden, Tierärzten, Züchtern und Hundehaltern führen wird.
So könnte das im Gesetz aufgeführte Merkmal „Anomalien des Skelettsystems“ als Zuchtverbot für jede nennenswerte Größenabweichung vom Urtyp Wolf ausgelegt werden. Denn der Begriff „Anomalien“ bedeutet zunächst einmal „Abweichung vom Normalen“.
Diesem Begriff kann damit z.B. die Beinlänge der Dackel, Beagle, Jack Russell Terrier und anderer kleiner Hunderassen zugeordnet und diese mit einem Zuchtverbot belegt werden. Dies würde also Hunde betreffen, die keine gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund ihrer Größe haben. Die Konsequenz wäre, dass man z.B. keine Dackel mehr in Deutschland züchten dürfte.
Wir empfehlen nachdrücklich die Konkretisierung von Merkmalen auf Basis gesicherter wissenschaftlicher und/oder züchterischer Erkenntnisse im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift oder anderer untergeordneter Rechtsnormen.
Weitere Infos: www.vdh.de/tierschutz
Ausführliche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz
Anpassung des Tierschutzgesetzes dringend erforderlich
Helfen Sie uns und setzen Sie sich für klare, sinnvolle und fundierte Regelungen im neuen Tierschutzgesetz zum Wohle der Hunde ein. Die Gesundheit und Lebensqualität der Tiere müssen dabei im Vordergrund stehen. Dann kann Qualzucht effektiv bekämpft werden.
Wir fordern daher vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft:
- Bekämpfen Sie Qualzucht mit einem klaren und wissenschaftsbasierten Merkmalskatalog!
- Sorgen Sie für Rechtssicherheit und Gerechtigkeit in ganz Deutschland! Schon die Tierschutz-Hundeverordnung hat mangels konkreter Ausführungshinweise zu großer Verunsicherung und unterschiedlichsten Auslegungen bei Vollzugsbehörden, Tierärzten, Veranstaltern und Hundehaltern geführt.
- Unterstützen Sie die Anwendung durchdachter Zuchtprogramme, die dem Tierwohl dienen!
- Verhindern Sie die Verbringung und die Veräußerung von Welpen nach Deutschland, die unter miserablen Bedingungen bei ausschließlich finanziell orientierten Vermehrern zur Welt gekommen sind!