EU-Parlament lehnt Verbotsantrag für Reserveantibiotika ab. Diese dürfen auch künftig für Haustiere eingesetzt werden. DJV begrüßt Entscheidung und unterstützt Vorhaben, Resistenzen weiter zu reduzieren.

(Berlin 16. September 2021) Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt, dass das EU-Parlament den Antrag des Umweltausschusses im Europäischen Parlament abgelehnt hat: Der Einsatz von Reserveantibiotika wird für Jagdhunde und Greifvögel weiterhin im Notfall möglich sein. Der DJV unterstützte den Ansatz der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Antibiotikaresistenzen weiter zu reduzieren. Dafür sollen Tiermedizin, Humanmedizin und Umweltwissenschaften künftig enger zusammenarbeiten.

Der DJV hat vor wenigen Wochen mit Deutschem Falkenorden, Orden Deutscher Falkoniere und Jagdgebrauchshundverband den Antrag von Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA im EU-Parlament scharf kritisiert. Dieser sah vor, den Einsatz von Reserveantibiotika aus dem humanmedizinischen Bereich für Tiere zu verbieten. Um eine Einzeltierbehandlung trotzdem zu gewährleisten, hätte die gerade erst verabschiedete EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 erneut geöffnet und angepasst werden müssen. Experten schätzten die Chance dafür als sehr gering ein, da die Entstehung der Verordnung bereits mehrere Jahre in Anspruch nahm.
Behandlung von verletzten Jagdhunden: Reserveantibiotika dürfen auch künftig für Haustiere eingesetzt werden.
Quelle: Mross/DJV