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Ort: Schießstand des Jagd- und Schützenvereins Großdobritz e.V. 1990.

Schießleiter: Landesschießobmann oder Stellvertreter

Art des Schießens:

– kombiniertes Büchsen- / Flintenschießen
– Kurzwaffenschießen

Geschossen wird nach DJV-Schießvorschrift in der aktuell gültigen Fassung. Das Schießen er- folgt unter Zeitbegrenzung. Probeschüsse und Ölschüsse vor dem Wettkampf sind aus Zeit- gründen nicht möglich.

Folgende Ausnahmen von der DJV-Schießvorschrift werden für die Bezirksmeisterschaft 2024 erlassen:

  1. In den Büchsendisziplinen sind Schalldämpfer zugelassen.
  2. Schützinnen oder Schützen mit altersbedingten bzw. gesundheitlichen Bewegungs- einschränkungen können bei der Disziplin „Fuchsscheibe“ (Punkt 3.2.3; DJV-Wild- scheibe Nr. 3) zwischen „liegend freihändig“ und „stehend angestrichen, am losen Zielstock“ wählen.

Am Wettkampftag wird für alle Teilnehmer eine entsprechende Waage zum wiegen der Büchse zur Verfügung gestellt. Damit können die Teilnehmer selbstständig das zulässige Ge- wicht (Punkt 3.1, Satz 2, ≤ 5 kg) überprüfen. Die Schießleitung wird bei diesem Wettkampf das Gewicht nicht überprüfen bzw. mit in die Wertung nehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass o. g. Ausnahmen nur für die Bezirksmeister- schaft 2024 im jagdlichen Schießen gelten. Bei Wettkämpfen auf Bundesebene ist die DJV- Schießvorschrift unbedingt zu beachten.

Teilnahme:

Jeder Teilnehmer muss Mitglied einer der Jagdverbände der o. g. Regierungsbezirke sein und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Nachweis erfolgt mit gültigem Jagdschein und Mitgliedsausweis des LJVSN und ist bei der Schießkartenausgabe mitzuführen.

Jede Jägerschaft kann aus ihren Mitgliedern Mannschaften von jeweils max. sechs Schützen und weitere Einzelschützen benennen.

Die Teilnahme von Gästen ist möglich, sofern die vorhandenen Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind. Gäste starten außerhalb der Wertung.

Die Startzeiten der einzelnen Mannschaften und Schützen werden rechtzeitig mitgeteilt.

Ermittelt werden:

Die Sieger:

Kombiniertes Schießen Mannschaft
Kombinierten Schießen Einzel aller Klassen und in den Klassen: Jugendklasse
Damenklasse
Offene Klasse (Jagdschützen)
Alters- und Seniorenklasse
Kurzwaffenschießen Einzel (alle Starter in einer Klasse) Kurzwaffenschießen Mannschaft

Ab 5 Starter in einer Klasse werden zusätzlich das Büchsen- und Flintenschießen ausgewertet, sowie die Plätze 1 bis 3 geehrt.

Für die Sieger und Platzierten nach o.g. Regelung werden Urkunden überreicht.

Zugelassene Waffen:

Flinten im Kaliber 12 und kleiner.
Kugelwaffen ab Kaliber .22 Hornet. Waffen und Munition sind mitzubringen.

Meldung an:

Joachim TOBIAS
Mail:
Telefon: 0172/798 45 24,

oder

Landesjagdverband Sachsen e. V.
Hauptstraße 156a
09603 Großschirma
Telefon: 037328-123914,
Fax: 037328-123915
E-Mail:

Bitte benutzen Sie zur Anmeldung das beigefügte Formblatt unter Schießwesen>Wettkämpfe

Achtung: Es werden nur vollständige Meldungen in schriftlicher Form bearbeitet.

Laut der Informationspflicht gem. Art. 14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) weisen wir die Teilnehmer schon jetzt darauf hin, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Geeignetes Bild- und Videomaterial wollen wir u. U. für Zwecke der Berichterstattung und der Öffentlichkeitsarbeit verwerten. Weitere Informatio- nen zu diesem Thema sind bitte dem Aushang im Wettkampfgelände zu entnehmen.

Meldeschluss:
13. April 2024 (Spätere Meldungen können leider nicht berücksichtigt werden!)

Gebühren:
Je Schütze sind 30,- Euro für Langwaffenschützen und 10,- Euro für Kurzwaffenschützen zu entrichten.

Die Gebühren sind rechtzeitig, bis spätestens 17. April 2024 unter dem Kennwort: „BM Sachsen“ auf das Konto des LJV Sachsen e.V. zu überweisen.

IBAN: DE47 8505 0300 3120 1972 88, BIC: OSDDDE81XXX

Die Meldungen gelten erst als eingegangen, wenn auch das Startgeld auf dem Konto des LJV Sachsen verbucht ist.

Das Entrichten der Meldegebühr am Wettkampftag ist nicht möglich! Startgeld ist Reuegeld und wird bei Nichtantritt nicht erstattet. Die Protestgebühr beträgt 50,- Euro.

Während der Durchführung des Schießens trägt jeder Teilnehmer für den Umgang mit seinen Waffen und Munition die volle Verantwortung.

Den Weisungen der Wettkampfleitung und der Standaufsichten ist unbedingt Folge zu leisten. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung wird diese Ausschreibung in allen Punkten durch die Mannschaftsleiter und die Schützen akzeptiert und auf den Rechtsweg verzichtet.

Von den Jagdschützen, die 2024 erstmalig an der Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen teilnehmen wollen, wird die Teilnahme an der Bezirksmeisterschaft erwartet.

Änderungen vorbehalten.

Joachim Tobias Landesschießobmann LJVSN