Prüfungsplan 2025

Nachfolgend sind die Prüfungen des Deutschen Jagdterrier Club e.V. LG Sachsen aufgeführt:

Datum Art der Prüfung Weitere Informationen
12.04.2025 ZP 1 und ZP 2 Ort: Dürrweitzschen
Meldung an:
Katja Steinbach, An der Schmiede 2, 04420 Makranstädt
Telefon: 01520 4424293
17.05.2025 ZP 1 und SächsBP FG A; D; F Ort: Augustusburg
Meldung an:
Stefan Lochmann, Landbergstrasse 3b, 01737 Tharandt
Telefon: 0170 8000362
12.09. und 13.09.2025 GP Ort: Tharandt
Meldung an:
Stefan Lochmann, Landbergstrasse 3b, 01737 Tharandt
Telefon: 0170 8000362
20.09 2025 ZP 2 Ort: Dürrweitzschen
Meldung an:
Katja Steinbach, An der Schmiede 2, 04420 Makranstädt
Telefon: 01520 4424293
05.10.2025 LZS Ort: Markkleeberg
Meldung an:
Renè Ratunde, Dorfstraße 23b, 09437 Waldkirchen
Telefon: 037294 7460
11.10.2025 ZP 1 und SächsBP FG A; D; E; F Ort: Augustusburg
Meldung an:
Martin Rödiger, Geschwister-Scholl-Str. 7 01833 Stolpen
Telefon: 0178 1562526
19.11.2025 VStP Ort: 08539 Leubnitz
Meldung an:
Gerd Wisniewski, Siedlungsweg 11, 09661 Tiefenbach-Marbach
Telefon: 034322 43138 , Mobil: 0152 02633417

Achtung, für alle Prüfungs- und Ausstellungsteilnehmer!

Wenn Sie beabsichtigen, eine Prüfung oder eine Zuchtschau mit Ihrem Hund zu absolvieren, so ist immer eine Nennung an den ausrichtenden Verein erforderlich. Wenn Sie sich entschieden haben, eine Sächsische Brauchbarkeitsprüfung oder eine Prüfung nach den Ordnungen des JGHV abzulegen, so finden Sie Nennungen auf den jeweiligen Webseiten (LJVSN e. V., JGHV e. V.). Sie können diese dort ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an den Prüfungsleiter schicken. Als Anlage ist es erforderlich, die Stammtafel beizulegen (Kopie, möglichst Farbkopie).

Sollten Sie im Zweifel sein, ob Ihr Hund auch die Prüfungsvoraussetzungen erfüllt, finden Sie auf der Homepage des JGHV in der Satzung, § 23, alle Informationen (gilt analog Brauchbarkeitsprüfung). Im Zweifelsfall wird Ihnen der Prüfungsleiter weiterhelfen (oder das Stammbuchamt des JGHV bzw. der Hundeobmann).

Das Nenngeld (= Reuegeld) sollte im Regelfall vier Wochen vorher überwiesen werden. Empfohlen wird, im Vorfeld die jeweilige Prüfungsordnung zu lesen, um Fragen im Vorfeld abzuklären. Ihr Hund wird es Ihnen danken.

Weidmannsheil!
Thomas Markert

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Kontakt zum Prüfungsleiter

Gerhard Kroitzsch

Termine für Prüfungen im Schwarzwildgatter werden gesondert ausgeschrieben (nach BPO neu und möglichem Gatter). Nennschluss ist jeweils 21 Tage vor Prüfungstermin, die Höhe des Nenngeldes bei Brauchbarkeitsprüfungen ist beim Prüfungsleiter zu erfragen und richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand. Die Elemente der Brauchbarkeitsprüfung werden entsprechend der Jahreszeit und der Nachfrage angeboten, Bauprüfungen entfallen. Entsprechend der Nachfrage werden Prüfungen bei Bedarf mit anderen Vereinen koordiniert.