Prüfungsplan 2025
Nachfolgend sind die Prüfungen des Deutschen Jagdterrier Club e.V. LG Sachsen aufgeführt:
Datum | Art der Prüfung | Weitere Informationen |
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12.04.2025 | ZP 1 und ZP 2 | Ort: Dürrweitzschen Meldung an: Katja Steinbach, An der Schmiede 2, 04420 Makranstädt Telefon: 01520 4424293 |
17.05.2025 | ZP 1 und SächsBP FG A; D; F | Ort: Augustusburg Meldung an: Stefan Lochmann, Landbergstrasse 3b, 01737 Tharandt Telefon: 0170 8000362 |
12.09. und 13.09.2025 | GP | Ort: Tharandt Meldung an: Stefan Lochmann, Landbergstrasse 3b, 01737 Tharandt Telefon: 0170 8000362 |
20.09 2025 | ZP 2 | Ort: Dürrweitzschen Meldung an: Katja Steinbach, An der Schmiede 2, 04420 Makranstädt Telefon: 01520 4424293 |
05.10.2025 | LZS | Ort: Markkleeberg Meldung an: Renè Ratunde, Dorfstraße 23b, 09437 Waldkirchen Telefon: 037294 7460 |
11.10.2025 | ZP 1 und SächsBP FG A; D; E; F | Ort: Augustusburg Meldung an: Martin Rödiger, Geschwister-Scholl-Str. 7 01833 Stolpen Telefon: 0178 1562526 |
19.11.2025 | VStP | Ort: 08539 Leubnitz Meldung an: Gerd Wisniewski, Siedlungsweg 11, 09661 Tiefenbach-Marbach Telefon: 034322 43138 , Mobil: 0152 02633417 |
Achtung, für alle Prüfungs- und Ausstellungsteilnehmer!
Wenn Sie beabsichtigen, eine Prüfung oder eine Zuchtschau mit Ihrem Hund zu absolvieren, so ist immer eine Nennung an den ausrichtenden Verein erforderlich. Wenn Sie sich entschieden haben, eine Sächsische Brauchbarkeitsprüfung oder eine Prüfung nach den Ordnungen des JGHV abzulegen, so finden Sie Nennungen auf den jeweiligen Webseiten (LJVSN e. V., JGHV e. V.). Sie können diese dort ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an den Prüfungsleiter schicken. Als Anlage ist es erforderlich, die Stammtafel beizulegen (Kopie, möglichst Farbkopie).
Sollten Sie im Zweifel sein, ob Ihr Hund auch die Prüfungsvoraussetzungen erfüllt, finden Sie auf der Homepage des JGHV in der Satzung, § 23, alle Informationen (gilt analog Brauchbarkeitsprüfung). Im Zweifelsfall wird Ihnen der Prüfungsleiter weiterhelfen (oder das Stammbuchamt des JGHV bzw. der Hundeobmann).
Das Nenngeld (= Reuegeld) sollte im Regelfall vier Wochen vorher überwiesen werden. Empfohlen wird, im Vorfeld die jeweilige Prüfungsordnung zu lesen, um Fragen im Vorfeld abzuklären. Ihr Hund wird es Ihnen danken.
Weidmannsheil!
Thomas Markert
Termine für Prüfungen im Schwarzwildgatter werden gesondert ausgeschrieben (nach BPO neu und möglichem Gatter). Nennschluss ist jeweils 21 Tage vor Prüfungstermin, die Höhe des Nenngeldes bei Brauchbarkeitsprüfungen ist beim Prüfungsleiter zu erfragen und richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand. Die Elemente der Brauchbarkeitsprüfung werden entsprechend der Jahreszeit und der Nachfrage angeboten, Bauprüfungen entfallen. Entsprechend der Nachfrage werden Prüfungen bei Bedarf mit anderen Vereinen koordiniert.