Gefahr für den Hund
Das alte Sprichwort sagt: „Jagd ohne Hund ist Schund!“ Jeder, der ambitioniert jagt, kann diesen Spruch wohl bestätigen. Hierbei ist es egal ob wir die Stöberjagd, den Apport oder die Nachsuche vor Augen haben. Jeder hat die Situation erlebt in der er einen brauchbaren Hund benötigte.
Wie der Mensch sind unsere vierläufigen Jagdhelfer bei der Jagd nicht unerheblichen Gefahren ausgesetzt. Gefahren die häufig auch zu entsprechenden Verletzungen, Tierarztrechnungen, bis hin zum Tod führen können.
Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Jagdkynologie im Landesjagdverband Sachsen e. V., beschloss der Landesjägertag 1997 die Bildung eines Ausgleichsfonds für bei der Jagd verunfallte Jagdgebrauchshunde. Über einen jährlichen Solidarbeitrag von 1,50 € je Mitglied wurde dazu die finanzielle Grundlage geschaffen. Aus diesem Fonds werden Ausgleichszahlungen für bei der Jagd tödlich verunfallte Jagdhunde und tierärztliche Behandlungskosten an betroffene Mitglieder ausgezahlt.
Somit können für alle im Landesjagdverband Sachsen e. V. gemeldeten brauchbaren Jagdhunde bei einem Schadensfall Anträge auf finanzielle Unterstützung gestellt werden. Wesentlich für den Antrag ist die Mitgliedschaft im Landesjagdverband Sachsen e. V., sowie eine absolvierte und im Bundesland Sachsen anerkannte Brauchbarkeitsprüfung. Die Höhe der Unterstützungsleistung ist abhängig von dem jährlichen Beitragsaufkommen und wird halbjährig geprüft.