Wissenswertes zum Schwarzwild

Das Wildschwein ist eine wehrhafte Wildart und die Urform aller Hausschweinrassen und besitzt ein hohes Anpassungsvermögen. Bekanntermaßen ist das Wildschwein ein Allesfresser und ernährt sich daher von ober- und unterirdischen Pflanzenteilen, Früchten sowie Samen, Wirbellosen, kleinen Wirbeltieren und Aas. Keiler können bis zu 200kg auf die Waage bringen, Bachen hingegen maximal 130 kg.

Die Rauschzeit (Paarungszeit) ist von November bis Januar, die Frischzeit vom Februar bis April.

Wildschweine leben in Rotten, bestehend aus Bachen, Frischlingen und Überläufern. Die Keiler sind Einzelgänger.

Beiträge zum Schwarzwild

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ASP – Änderungen der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

7. Mai 2024|

Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen vom 20. April 2023 beinhaltet die Veränderung der Sperrzone I in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Nordsachsen und Meißen sowie der Landeshauptstadt Dresden.

Aktuelle Lage zur ASP | Wöchentliches Update

6. März 2024|

Die aktuellen ASP-Zahlen belaufen sich auf insgesamt 5.654 Fälle. Der letzte positive Fall wurde am 29.2.2024 im Landkreis Bautzen bestätigt. Brandenburg verzeichnet aktuell keine neuen ASP-Fälle (insgesamt 3.272 positive Funde, [...]

Aktuelle Beiträge zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

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ASP-Update

14. November 2024|

die Gesamtzahl aller ASP-Fälle beläuft sich auf 6.242, davon sind 690 als aktiv eingestuft. Brandenburg: In Brandenburg scheint der Seuchendruck etwas nachzulassen. Dieses spiegelt sich in den gemeldeten ASP-Fällen wieder. [...]

ASP Update

29. Oktober 2024|

Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesamtzahl aller ASP-Fälle beläuft sich auf 6.180, davon sind 633 als aktiv eingestuft. Brandenburg: Aktuell liegen die Infektionszahlen in Brandenburg bei 3.421. Seit dem [...]

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ASP – Änderungen der Allgemeinverfügung und Krisenstab

3. Oktober 2024|

Am 20. April 2023 wurde die Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) geändert. Dabei wurden die Sperrzone I (Pufferzone) sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche festgelegt. Diese Änderungen dienen dem Schutz vor einer Ausbreitung der ASP und enthalten Vorgaben zu Bewegungsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen in den betroffenen Gebieten.