die Gesamtzahl aller ASP-Fälle beläuft sich auf 6.242, davon sind 690 als aktiv eingestuft.
Brandenburg:
In Brandenburg scheint der Seuchendruck etwas nachzulassen. Dieses spiegelt sich in den gemeldeten ASP-Fällen wieder. Seit Monatsbeginn sind erst fünf neue ASP-Fälle bestätigt worden. Diese beschränken sich weiterhin auf Restriktionszonen in den Landkreisen Uckermark und Oberspreewald-Lausitz. Insgesamt verzeichnet Brandenburg seit Beginn des ASP-Ausbruchs 3.426 Fälle. Davon 158 im Landkreis Uckermark und 120 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Vergleicht man die Monate September-November 2023 mit denen diesen Jahres, erkennt man einen ähnlichen Verlauf der Infektionsereignisse, die kleinen Schwankungen unterliegen.
Sachsen:
Aus Sachsen wurden weiterhin keine neuen Fälle bestätigt.
Hessen:
Aus Hessen werden weiterhin die meisten ASP-Nachweise gemeldet. Die Zahlen steiegn rasant an und liegen tagesaktuell bei 315 offiziell bestätigten Fällen seit Ausbruch der ASP im Juni diesen Jahres. Dabei sind vor allem die Landkreise Groß-Gerau und Bergstrasse betroffen. Die bisher offiziell bestätigten Zahlen für den Landkreis Bergstrasse liegen derzeit bei 85 Fällen. Das Landeslabor in Hessen hat jedoch in A-Proben aus dem Landkreis Bergstrasse bereits 144 positive Fälle bestätigt. Dieses entspricht einem Anstieg von knapp 69 % innerhalb ein paar Tage. Es ist davon auszugehen, dass auch das FLI diese Zahlhen bestätigt.
Rheinland-Pfalz:
Rheinland-Pfalz verzeichnet insgesamt 56 positive Fälle. Im Landkreis Mainz- Bingen sind es 43 und im Landkreis Alzey-Worms insgesamt 12.
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat bestätigt, dass außerhalb des eingezäunten Naturschutzgebiets Gimbsheimer Altrhein und außerhalb des ASP-Kerngebiets im Kreis so gut wie keine Wildschweine vorkommen. Deshalb könnten die jagdlichen Einschränkungen in Kernzone und Sperrzone II deutlich gelockert werden. „Aufgrund der geringen Anzahl von Wildschweinen in diesem Bereich ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Tiere durch eine Ansitzjagd aufgeschreckt und versprengt werden und somit ein Risiko für eine Ausbreitung von ASP in bisher freie Gebiete darstellen“, so das Veterinäramt weiter.Konkret bedeutet das: Die Jagd in den beiden Zonen ist grundsätzlich als Ansitzjagd gestattet und unter Verwendung von Waffen mit Schalldämpfern möglich. Andere Jagdformen, wie Drück- oder Treibjagden, könnten im Einzelfall auf Antrag bei der zuständigen Behörde erteilt werden. Weiterhin dürfe die Jagd nur auf landwirtschaftlichen Offenflächen und im Abstand von mindestens 50 bis 100 Metern zum Waldrand und zu bekannten Schwarzwildbeständen erfolgen. „Bei Hinweisen auf Schwarzwild in der Nähe sei die Jagd unverzüglich abzubrechen“. Zudem sei der Einsatz von Saufängen im Gespräch (LK Alzey-Worms).
In Rheinland-Pfalz wurde bislang insgesamt rund 200 Kilometer Elektrozaun aufgestellt. Dieser verläuft:
- Von Oppenheim bis Osthofen (östlich entlang B9 bzw. Bahntrasse),
- im Landkreis Alzey-Worms im Eich-Gimbsheim-Altrheingebiet,
- Rheinzäunung von Mainz bis Rheindürkheim,
- Schließung der Verbindung zwischen Rheindürkheim und Osthofen
- entlang der Kreisgrenzen Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Höhe Guntersblum bis zum Rhein,
- entlang der A63 von Nieder-Olm nach Norden und über das Autobahnkreuz Mainz-Südentlang der A60 bis zum Rhein.
- entlang der A61 ab dem Autobahnkreuz Alzey bis Autobahnkreuz Ludwigshafen.
- entlang der A650 vom Autobahnkreuz Ludwigshafen bis Höhe Badesee „Große Blies
Baden-Württemberg:
Weiterhin gibt es keine Hinweise auf einen weitern ASP-Fall in Baden-Württemberg.