Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gesamtzahl aller ASP-Fälle beläuft sich auf 6.180, davon sind 633 als aktiv eingestuft.
Brandenburg:
Aktuell liegen die Infektionszahlen in Brandenburg bei 3.421. Seit dem letzten ASP-Update in der vorherigen Woche sind keine neuen Fälle in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und der Uckermark offiziell bestätigt worden.
Sachsen:
Auch in Sachsen sind keine neuen Fälle bekannt. Somit liegt die Zahl aller ASP-Infektionen in Sachsen bei 2.397.
Hessen:
In Hessen steigt die Zahl der ASP-Infektionen rasant an. Seit dem Ausbruch der ASP in Hessen wurden insgesamt 262 Fälle offiziell bestätigt. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat meldet 283 positiv getestet Wildschweine. Die offizielle Bestätigung dieser weiteren 21 Fälle stehen durch das FLI noch aus.
Innerhalb von ein paar Tagen stiegen die Zahlen der positiven Funde, vor allen in den Landkreisen Groß-Gerau und Bergstrasse, stark an. Im Landkreis Groß-Gerau sind es nun insgesamt 185, im Landkreis Bergstrasse 60 und im Landkreis Darmstadt-Dieburg 17 bestätigte Fälle.
Seit dem 15. Juni 2024 grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Südhessen, u.a. auch im Kreis Bergstraße. Trotz umfassender Bekämpfungsmaßnahmen steigt im Ausbruchsgebiet (Einhausen, Bürstadt, Biblis) die Anzahl der an ASP verendeten Wildschweine kontinuierlich an. Aufgrund bestätigter Infektionsfälle im Ried (u.a. bei Riedrode und Hüttenfeld) musste unter anderem die Kernzone ausgeweitet werden (Siehe Karte).
Südlich der B47 wurde ein Wildschweinkadaver 500 Meter südlich von Riedrode und somit außerhalb des Zaunes, der das ASP-Kerngebiet im Kreis begrenzt, geborgen und beprobt. Dieser Kadaver ist bereits vom Hessischen Landeslabor positiv auf das ASP-Virus getestet worden. Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde daher eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wurde am 19.10.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der Pufferzone (Sperrzone I), infizierten Zone (Sperrzone II) und des Kerngebietes sowie die Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone. Zudem wurden in Hinblick auf die anstehende Drückjagd-Saison unter anderem die Regeln bezüglich der Vermarktung von Wildfleisch konkretisiert.
Abbildung 1: Pufferzone (Sperrzone I): deren Außengrenze ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt als grüne Linie dargestellt. Die Sperrzone II (Infizierte Zone): deren Außengrenze ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt als lila Linie dargestellt. Innerhalb der Sperrzonen II (infizierte Zone) und III (Schutz- und Überwachungszone) = Kerngebiet: dessen Außengrenze ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt als pinke Linie dargestellt.
Rheinland-Pfalz:
Seit dem letzten ASP-Update von vergangener Woche sind keine weiteren Funde gemeldet worden. Die Zahl der Infektionen beläuft sich nach wie vor auf 52 (Landkreis Mainz-Bingen: 40, Landkreis Alzey-Worms: 12).
Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg ist bisher kein weiterer Fall von ASP gemeldet worden.
Mecklenburg-Vorpommern:
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind jetzt alle Einschränkungen auch für Jäger wegen der Afrikanischen Schweinpest aufgehoben. Bereits vor einem Jahr wurden die Vorgaben darauf reduziert, das erlegte Schwarzwild auf den Virus zu untersuchen. Da alle Proben negativ waren, fällt nun auch diese Einschränkung weg.