die aktuellen bestätigten ASP-Fälle belaufen sich auf insgesamt 5.827 infizierte Wildschweine seit Ausbruch der ASP in Deutschland.
Hessen verzeichnet (Stand heute 09:00 Uhr) insgesamt 48 ASP-positive Kadaverfunde. Davon 47 im Landkreis Groß-Gerau und ein neuer Fund im Landkreis Bergstrasse. Daraufhin werden aufgrund der neuen Lage nun die Sperrzonen I und II einen angepassten Verlauf erhalten. Neu aufgenommen werden große Teile des Landkreises Bergstraße. In den kommenden Tagen werden die Kreise ihre Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Die bisherige Restriktionszone von rund 100.000 Hektar ist in eine sogenannte Sperrzone II umgewandelt worden. Zusätzlich wird daran angrenzend ein zehn Kilometer breiter Streifen als eine neue Sperrzone I festgelegt. Diese umfasst knapp 150.000 Hektar und wirkt als sogenannte Pufferzone. Sie erweitert das betroffene Gebiet um Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße. Im Landkreis Bergstraße sollen damit weitere rund 50 schweinehaltenden Betriebe in die neu gezogenen Sperrzonen I und II fallen. In der Sperrzone I gelten Leinenpflicht und Jagdverbot nicht. Vielmehr wird zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen. Ziel ist laut Ministerium, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr für die Wildschweine einzudämmen. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Einschränkungen gibt es bei den Jagdarten, da eine Versprengung der Wildschweine verhindert werden müsse.
Erstmals seit dem Ausbruch der ASP in Hessen Mitte Juni, wird jetzt auch die Landesgrenze nach Baden-Württemberg überschritten. Zwar wurden dort noch keine positiven Befunde festgestellt, allerdings werden Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises zukünftig innerhalb der Sperrzonen I und II liegen (Siehe Karte). Mit einer angepassten Strategie soll jetzt das Vordringen der Tierseuche nach Süden unterbunden werden. Die Umbenennung und Neueinrichtung geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück. In den Zonen gelten Vorschriften, die ebenfalls auf EU-Verordnungen basieren. In Hessen erstellt das Landwirtschaftsministerium Muster-Allgemeinverfügungen, die dann von den betroffenen Landkreisen eigenverantwortlich umgesetzt werden. Dies wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Bei der Kadaversuche sollen, in engem Schulterschluss mit dem Landkreis Bergstraße sowie den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg, in den kommenden Tagen die Regionen entlang beider Seiten der Landesgrenze mit Drohnen und Hundeteams abgesucht werden. Ziel sei es, schnellstmöglich einen möglichen Eintrag festzustellen. Darüber hinaus haben jetzt die Fortführung des Elektrozaunes entlang des Rheins zwischen Gernsheim und Maulbeeraue sowie entlang der Autobahn 67 Zäune in Ost-West Ausrichtung Priorität.
Darüber hinaus wurde die ASP im Landkreis Groß-Gerau in drei weiteren Hausschweinebeständen festgestellt. Ein Betrieb hält zudem etwa 50 Wildschweine in einem Gehege, die geschossen wurden. Somit erhöht sich die Anzahl der infizierten Schweinebetriebe dort auf sieben, mit insgesamt 1.496 gekeulten Hausschweinen.
Abbildung 1: Darstellung der aktuellen Restriktionszonen in Hessen. Sperrzone I (grün, Pufferzone). Sperrzone II (Bisherige Restriktionszone) umfasst infizierte Zone (lila), Kerngebiet (orange), Überwachungszone (blau) und Schutzzone (rot)
Rheinland-Pfalz verzeichnet nach wie vor insgesamt 15 ASP-positive Wildschweine. Weder im Kreis Mainz-Bingen, noch im Kreis Alzey-Worms hat sich die Zahl der infizierten Tiere seit dem 23.07.2024 erhöht.