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Für den Gatterbetrieb werden nur Hunde zugelassen, welche auf Grundlage von Länderregelungen auch an Prüfungen zur Feststellung der jagdlichen Brauchbarkeit teilnehmen dürfen. Hunde sollen einer anerkannten Jagdgebrauchshunderasse angehören.

Jagdhunde, die für die Schwarzwildjagd bereits ein Leistungszeichen mit Härtestrich erworben haben, sind für den weiteren Übungsbetrieb nicht mehr zugelassen. Über Ausnahmen, z.B. für traumatisierte Hunde entscheiden im Einzelfall die Gattermeister.

Wer mit seinem unerfahrenen jungen Hund nicht direkt im Schwarzwildgatter, sondern nur am Prägungskorridor arbeiten möchte, kann sich direkt an die Gattermeister wenden und vor Ort die Gebühr von 5,00 EUR bezahlen.

Die Übungsgebühr für die Arbeit direkt im Schwarzwildgatter (Prägungskorridor vorher inkl.) beträgt 20,00 EUR für Mitglieder des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. bzw. für Beschäftigte des Staatsbetriebes Sachsenforst; sonst 40,00 EUR. Sie ist bis spätestens 7 Tage vor dem Übungstermin auf das Konto des LJV Sachsen zu überweisen. Die Anmeldung wird erst mit Überweisung der Übungsgebühr wirksam.

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Kontakt: Jörg Eckelmann, Gattermeister, E-Mail

 
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