Das Leitbild des Landesjagdverband Sachsen e. V.
Ziele
Wir bieten
Wir
Hinweise zur Mitgliedschaft
Jeder Jäger, Bürger, jeder Verein oder jede Institution, der/die sich für die organisierte Jagd interessiert und die Satzung des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. anerkennt, kann eine Mitgliedschaft erlangen.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
Interessierte Jäger oder Bürger können ordentliches Mitglied im LJVSN werden. Dies ist über eine direkte Mitgliedschaft in einer dem Landesjagdverband Sachsen e. V. angehörenden Jägervereinigung möglich. Die Jägervereinigungen sind geografisch gegliedert. Wenn Sie sich für diese Art der Mitgliedschaft entscheiden, übersenden Sie bitte Ihren Aufnahmeantrag direkt an die betreffende Jägerschaft oder unser Sekretariat. Wir kümmern uns um alle Formalitäten.
Unter „Jägervereinigungen“ finden Sie eine Auflistung der angeschlossenen Jägervereinigungen sowie i. d. R. auch einen Link zu deren Webseiten und Kontaktdaten. Sollten Sie sich unschlüssig sein, welche Jägerschaft für Sie zuständig ist, dann kontaktieren Sie uns.
Aktuelle Beiträge über den Verband
Wichtige Information ASP-Kadaversuchhunde
Sehr geehrte Weidgenossen! Wir haben seitens des Landesjagdverbandes, dem SMS hier dem zuständigen Abteilungsleiter, Herrn Dr. Koch seit längerem die Unterstützung der bei uns organisierten Jägerschaft angeboten. Diese Angebote umfassten die personelle Unterstützung bei der [...]
Jagdausbildung heute
Nicht einfacher, sondern praxistauglicher Wieder endete ein Jungjägerkurs. Die Prüfer waren zufrieden, die stolzen neuen Jägerinnen und Jäger sowieso. Nur wenige hatten Bedenken, darunter auch einige Ausbilder und Teile der Prüfungskommission. Sie machten sich [...]
KFZ-Angebot für Mitglieder des LJVSN
Wir möchten hiermit als Landesjagdverband das im Beitrag aufgeführte Angebot des größten Skoda-Händlers in Deutschland an unsere Mitglieder weitergeben. Die Initiative zur Wahrung seines Vorteils muss man selbst ergreifen, und natürlich vorher mit den regionalen Händlern vergleichen. Derzeitig ist hierzu kein Abrufschein über die Geschäftsstelle erforderlich.