Im Freistaat Sachsen erfolgt die Hege und Bejagung (Bewirtschaftung) aller Schalenwildarten auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes, des Landesjagdgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen (siehe dazu auch „Das Jagdrecht im Freistaat Sachsen“ von Schneider und Rincke, Deutscher Gemeinde-Verlag).
Der LJVSN hat zur Unterstützung und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie zur Entscheidungsfindung in Vorbereitung von Stellungnahmen des Verbandes in Anhörungen zu Gesetzen und Verordnungen einen Schalenwildausschuss gebildet, der unter der Leitung eines Vizepräsidenten steht. In dem Schalenwildausschuss sind alle Jägerschaften vertreten. Dieser Ausschuss trifft sich jährlich zu einer Beratung, um Probleme zu diskutieren, Weiterbildungsmaßnahmen zu organisieren, die Jagdstrecken zu analysieren, den Waldzustandsbericht zu beraten und Schlussfolgerungen für die Jagd abzuleiten sowie um dem Ministerium Vorschläge zu unterbreiten.
Ein wichtiger Teil der Hege und Bejagung des Wildes ist jedoch die Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, des Naturschutzes sowie des Tier- und Artenschutzes. Dazu halten wir enge Kontakte zu den entsprechenden Verbänden sowie zur Arbeitsgemeinschaft „Lebensraum Rotwild“ im DJV und zur Deutschen Wildtierstiftung. Durch Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und durch die Organisation eigener Tagungen werden neue Kenntnisse gewonnen und in vielfältiger Weise an unsere Jäger vermittelt. Im Vordergrund steht u. a., die Wanderwege unserer großen Schalenwildarten zu verbessern, um die genetische Vielfalt zu erhalten.
In Gebieten, in denen Rot-, Dam- und Muffelwild leben, sollen revierübergreifende Hegegemeinschaften eine großräumige Hege und Bejagung dieser Schalenwildarten ermöglichen.
Um die Gründung dieser Hegegemeinschaften zu erleichtern, haben sowohl der LJVSN wie auch die Oberste Jagdbehörde Vorschläge für eine Hegegemeinschaftsordnung zur Verfügung gestellt. Darin sind die Aufgaben und Pflichten einer Hegegemeinschaft geregelt.
Neben den Hegegemeinschaften für Rot-, Dam- und Muffelwild haben sich lokal aber auch Hegegemeinschaften für das Rehwild gebildet. Auch für die Hege und Bejagung des Schwarzwildes wären Hegegemeinschaften sehr wichtig. Obwohl Vorschläge dazu vorhanden sind, haben sich für diese Wildart aber noch keine Zusammenschlüsse von interessierten Jägern gebildet.
Zum Schalenwild gehören folgende Tierarten in Sachsen:

Rehwild

Damwild

Muffelwild
Hege und Bejagung des Schalenwildes
Die Altersklasseneinteilung des Schalenwildes im Freistaat Sachsen weicht vor allem beim männlichen Schalenwild von der Einteilung in anderen Bundesländern ab. Die fehlende bundeseinheitliche Regelung erschwert den Jägern die Jagdausübung in anderen Bundesländern. Da auch die Jagdzeiten auf einige Wildarten von den Ländern abweichend von der Bundesjagdzeiten-VO festgelegt werden können, bestehen damit zusätzlich Erschwernisse bei der Ausübung der Jagd.
Die Jagd wird als Einzel- oder Gruppenansitz als Pirsch, als Ansitz-Drückjagd oder auch als Intervalljagd durchgeführt, um so die Beunruhigung des Wildes zu minimieren. Die Jagdstrecken werden an Hand der Abschusspläne kontrolliert und der Abschuss wird entsprechend der Erfordernisse angepasst.
Eine nicht unerhebliche Stresssituation erlebt das Schalenwild dort, wo die Wölfe jagen. Es sind bereits deutliche Einwirkungen auf die Bestände festzustellen. Allerdings soll ein vom Ministerium gefördertes Wolfsmanagement mit helfen, Konfliktpotentiale abzubauen.
Zu beachten ist, dass beim Reh- und Schwarzwild ein hoher Anteil an Fallwild, vorwiegend Unfallwild, in das Gesamtergebnis der Jagdstrecke einfließt. Deshalb werden von den Jägern große Anstrengungen unternommen, um durch Abwehrmaßnahmen an Straßen (Wildwarnreflekoren) diese Verluste zu minimieren.
Die Jagd in den Jagdbezirken des Freistaates (landeseigene Flächen) wird durch eine Jagdnutzungsanweisung für die jeweiligen Forstbezirke geregelt.
Vom LJVSN wurden u. a. für das Schalenwild Informationsblätter herausgegeben.
Die Schwarzwildbejagung im Freistaat Sachsen wird zusätzlich zu den bestehenden, rechtlichen Rahmenbedingungen durch die „Freiberger Erklärung“ ergänzt.
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