Sehr geehrte Schützinnen und Schützen,
noch ein wichtiger Hinweis zur Bezirksmeisterschaft 2023 im jagdlichen Schießen, am 29.
April 2023.
Folgende Ausnahmen von der DJV-Schießvorschrift, in der geltenden Fassung vom 01. April
2015, werden für die oben genannte Bezirksmeisterschaft erlassen:

  1. Die Verwendung von Schalldämpfern beim Büchsenschießen wird zugelassen.
  2. Schützinnen oder Schützen mit altersbedingten bzw. gesundheitlichen Bewegungs
    Einschränkungen können bei der Disziplin „Fuchsscheibe“ (Punkt 3.2.3; DJV-Wildscheibe Nr. 3) zwischen „liegend freihändig“ und „stehend angestrichen, am losen
    Zielstock“ individuell wählen.
  3. Am Wettkampftag wird für alle Teilnehmer eine entsprechende Waage zum wiegen
    der Büchse zur Verfügung gestellt. Damit können die Teilnehmer selbstständig das
    zulässige Gewicht (Punkt 3.1, Satz 2, ≤ 5 kg) überprüfen. Die Schießleitung wird bei
    diesem Wettkampf das Gewicht nicht überprüfen bzw. mit in die Wertung nehmen.
    Landesschießobmann LJVSN

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass o. g. Ausnahmen nur für die Bezirksmeisterschaft 2023 im jagdlichen Schießen gelten. Bei Wettkämpfen auf Bundesebene ist die DJV-Schießvorschrift unbedingt zu beachten.
Joachim Tobias
Landesschießobmann LJVSN