Von Rechtsanwalt Klaus Nieding und Rechtsanwalt Andreas Lang, Frankfurt am Main
Der Normalfall scheint relativ unproblematisch zu sein: Ein Anruf Ende Mai um 23.00 Uhr beim Jagdausübungsberechtigten. An der Kreisstraße wurde ein Bock angefahren. Er liegt im hohen Gras in der Böschung und lebt noch. Der Jagdausübungsberechtigte fährt zur Unfallstelle. Die Unfallbeteiligten stehen ratlos umher. Da die Unfallstelle bereits abgesichert ist, tritt der Jagdausübungsberechtigte an das verunfallte Wild heran. Ein schneller, sicherer Schuß aus der Kurzwaffe mit einer Mündungsenergie von über 200 Joule beendet das Leiden der Kreatur. Der Jagdausübungsberechtigte eignet sich das Unfallwild an und führt es nach vorheriger veterinärmedizinischer Untersuchung der Verwertung zu oder beseitigt es ordnungsgemäß. Mit diesem Beitrag versuchen die Autoren auf die möglichen Probleme einer Fangschußsituation aufmerksam zu machen und deren juristische Lösung aufzuzeigen.
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Quelle:
Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt am Main
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