Hinweis und Formular
1. Wer schon einen sächsischen Brauchbarkeitsnachweis besitzt, ist automatisch registriert!
2. Wer noch keinen Brauchbarkeitsnachweis hat, kann diesen mit Formblatt 6 beantragen.
3. Brauchbarkeitsnachweise aus anderen Bundesländern sind in Sachsen gültig.