Der Freistaat Sachsen hat das zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegte Kerngebiet im Landkreis Meißen aufgehoben. In diesem Gebiet wurde seit Mai 2022 kein ASP-Fund mehr amtlich festgestellt. Mit der Aufhebung dieser Zone entfallen auch die strengen Regeln für Landwirtschaft und Öffentlichkeit. Die Nutzung der im Kerngebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist wieder ohne Genehmigung zugelassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Landesdirektion Sachsen Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Kerngebietes