Die Landesdirektion Sachsen hat mitgeteilt, dass die veterinärbehördliche Beauftragung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gemäß § 40 Absatz 2 WaffG auf Antrag verlängert werden. Die im vergangenen Jahr erteilten Genehmigungen waren bis zum 31.12.2023 befristet. Das Präsidium des LJVSN e.V. hat sich dafür eingesetzt, dass statt einer aufwendigen Neubeantragung die Stellung eines formlosen Antrags auf Verlängerung der erteilten Beauftragung ausreichend ist. Der Antrag ist per Mail an zu stellen.