Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat aufgrund der neuen Gebietskulissen die Allgemeinverfügungen

–          ASP – Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel in den Landkreisen Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Landeshauptstadt Dresden 

–          ASP – Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten / Aufwandsentschädigungen (3. Änderung) aktualisiert.

Hier finden Sie die Links der soeben veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:

Tierseuchenverhütung und –bekämpfung – ASP – Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten mit zusätzlichen Anordnungen für die in der Anlage genannten Gebiete – Konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung vom 20. Oktober 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Allgemeinverfügungen vom 22. September 2021, 2. November 2021 und 18. Juli 2022

Tierseuchenverhütung und –bekämpfung – ASP  – Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel in den Landkreisen Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Landeshauptstadt Dresden