Mit Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt vom 6. März 2014 sind die Jagdausübungsberechtigten zur Mitwirkung am Wildmonitoring gemäß § 3 Abs. 7 SächsJagdG verpflichtet. Die obere Jagdbehörde hat festgelegt, dass Meldungen zur einfachen Präsenzerfassung über das Online-Portal Sächsisches Wildmonitoring für das Jagdjahr 2014/15 bis zum 10. April 2015 zu melden sind, Wahrnehmungen von Tierarten, die der erweiteren Präsenzerfassung unterliegen (besonders geschützte Arten), sind unmittelbar zu melden.

Im nachstehenden Link finden Sie die Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde im Originaltext.

Link zur Bekanntmachung

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

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