Sehr geehrte Damen und Herren,
die Allgemeinverfügung der LDS zur Erweiterung des gefährdeten Gebietes und weitere Anordnungen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung (Afrikanische Schweinepest, ASP) vom 9. Dezember 2020 wird durch die Allgemeinverfügung der LDS zur Erweiterung des gefährdeten Gebietes und weitere Anordnungen Tierseuchenverhütung und -bekämpfung Afrikanische Schweinepest (ASP) vom 26. Januar 2021 ersetzt.
Diese ist hier auf der Website der LDS veröffentlicht und tritt am 27. Januar 2021 in Kraft
Gleichzeitig wurde die Allgemeinverfügung der LDS zur Erweiterung einer Pufferzone und weiteren Anordnungen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung (Afrikanische Schweinepest, ASP) vom 9. Dezember 2020 durch die Allgemeinverfügung der LDS zur Erweiterung der Pufferzone und weitere Anordnungen Tierseuchenverhütung und -bekämpfung Afrikanische Schweinepest (ASP) vom 26. Januar 2021 ersetzt.
Diese ist hier auf der Website der LDS veröffentlicht und tritt am 27. Januar 2021 in Kraft
Eine interaktive Kartendarstellung beider Restriktionszonen finden Sie hier.
Beide Dokumente sind auch hier im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt. Gleichzeitig sind dort folgende Merkblätter eingestellt:
– Merkblatt für Schweinehalter im gefährdeten Gebiet
– Merkblatt für Jagdausübungsberechtigte im gefährdeten Gebiet
– Merkblatt für Schweinehalter in der Pufferzone
– Merkblatt für Jagdausübungsberechtigte in der Pufferzone
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens Achterberg
Stv. Leiter LTBZ
LANDESTIERSEUCHENBEKÄMPFUNGSZENTRUM SACHSEN (LTBZ)