Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in Teilen bekannt, ist eine Anpassung der ASP-Gebietskulissen erforderlich und es gibt veränderte Regelungen zur Jagdruhe/Jagd/ Erlegung von Wild(schweinen). Bitte beachten Sie den bestehenden Unterschied zwischen Jagd im Sinne des Jagdrechts und der tierseuchenrechtlichen Entnahme/Tötung von Wildschweinen im gefährdeten Gebiet. Die tierseuchenrechtliche Entnahme ist keine Jagd.
Die diesbezüglichen beiden Allgemeinverfügungen vom 09.12.2020 zum gefährdeten Gebiet und zur Pufferzone treten heute in Kraft, sie finden sie veröffentlicht auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen.
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=17178&art_param=810
Allgemeinverfügung zum gefährdeten Gebiet
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=17180&art_param=810
Allgemeinverfügung zur Pufferzone
Beigefügt erhalten zudem die diesbezügliche Presseerklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabine Christochowitz
Referatsleiterin
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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT