Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Jagdkynologie im Landesjagdverband Sachsen e. V., beschloss der Landesjägertag 1997 die Bildung eines Ausgleichsfonds für bei der Jagd verunfallte Jagdgebrauchshunde. Über einen jährlichen Solidarbeitrag von 1,50 € je Mitglied wurde dazu die finanzielle Grundlage geschaffen. Aus diesem Fonds werden Ausgleichszahlungen für bei der Jagd tödlich verunfallte Jagdhunde und tierärztliche Behandlungskosten an betroffene Mitglieder ausgezahlt.
